Diabetes mellitus Typ 1 entsteht durch eine autoimmune Veränderung in der Bauchspeicheldrüse, in deren Folge die insulinproduzierenden Zellen zerstört werden. Meist tritt die Erkrankung bereits im Kindesalter auf. Der verzögerte Typ-1-Diabetes im Erwachsenenalter (LADA) ist vermutlich für 10-15% aller Diabeteserkrankungen im mittleren und höheren Lebensalter verantwortlich. Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 sind auf eine dauerhafte Gabe von Insulin angewiesen. Typ-1-Diabetiker haben einen geschätzten Anteil von circa 5-7% an allen Diabetespatienten in Deutschland. Wenn ein Verwandter ersten Grades einen Typ-1-Diabetes hat, steigt das Risiko auf 6% für Nachkommen, auf 5% für Geschwister und auf 30% für eineiige Zwillinge.


Diabetes mellitus Typ 2  ist die häufigste Form des Diabetes und entsteht durch eine Kombination von Insulinmangel und Insulinresistenz. Der Typ-2-Diabetes ist in starkem Maße erblich bedingt. Das Risiko eines Typ-2-Diabetes ist für Verwandte von Menschen mit Typ-2-Diabetes stark erhöht. Je höher die genetische Belastung ist, desto früher manifestiert sich der Diabetes. In den meisten Fällen reichen die genetischen Mutationen allein jedoch nicht aus, um Insulinresistenz oder Typ-2-Diabetes hervorzurufen. Diese entstehen meist erst in Kombination mit Übergewicht und Bewegungsmangel, weshalb deren Vermeidung zur Risikominimierung und Gesundheitserhaltung eine erhebliche Rolle spielt.


Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdiabetes) ist eine der häufigsten Schwangerschaftskomplikationen. Die Häufigkeit in Deutschland liegt bei etwa 6% aller Schwangerschaften. Eine schnelle Diagnose ist aufgrund des hohen Risikos für Mutter und Kind sehr wichtig. Grundsätzlich besteht ein erhöhtes Risiko für Frauen, die bereits vor ihrer Schwangerschaft an Übergewicht litten, für werdende Mütter über 30 Jahre und für Schwangere mit Diabetes in der Familienanamnese.
Diagnostiziert wird der Gestationsdiabetes mittels eines oralen Glukosetoleranztestes, welcher zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird . Zum Schutz der Leibesfrucht ist eine strikte Therapieeinhaltung und Überwachung erforderlich. Per Gesetz hat jede Schwangere Anspruch auf Durchführung einer Untersuchung zum Ausschluss eines Gestationsdiabetes.